Freitag, 24. Mai 2013



Anwalt Gysi verklagt Anwalt Kubicki
Streit um Goldschatz und Vermutungen über SED-Vermögen


Leipzig (fhb) - Im spektakulären Goldschatz-Fall des Rechtsanwalts Gregor Gysi verklagt jetzt der Linksfraktionschef Gysi seinen Anwaltskollegen und FDP-Präsiden Wolfgang Kubicki. Nach einem Bericht der "Leipziger Volkszeitung" (Freitag-Ausgabe) hat Kubicki eine Aufforderung von Gysis Rechtsbeiständen zur Abgabe einer Unterlassungserklärung ignoriert. Kubicki sagte der Zeitung, "ich denke nicht daran, eine Unterlassungserklärung abzugeben". 

In dem streitigen Fall geht es um einen mittlerweile 79-jährigen Mandanten Gysis, der den Linkspolitiker als Anwalt beauftragt hat, seinen in Kanada deponierten Goldschatz in zweistelliger Millionenhöhe zu retten. Zu dem Gold war der ehemalige DDR-Bürger nach eigenen Angaben nach einem Verkauf seiner unternehmerischen Beteiligungen gekommen. Es handelt sich, inoffiziellen Unterlagen zufolge, um ein Goldvermögen im derzeitigen Wert von rund 43,5 Millionen Euro. Banken, zuletzt die schweizerische UBS, hätten seinem Mandaten den Zugriff auf das Gold verweigert. 

Gysis Mandant ist mittlerweile, nach Angaben Gysis, faktisch mittellos. Kubicki hatte daraufhin in der "Leipziger Volkszeitung" erklärt: "Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass Gregor Gysi einen so reichen Mandanten hat. Da liegt die Vermutung nahe, es handelt sich um einen Teil des verschwundenen SED-Vermögens." Diesen Vorhalt bezeichnen Gysis Anwälte nun als Diskreditierung ihres Mandanten "in besonders übler Weise". Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung lief am gestrigen Donnerstag um 12.00 Uhr mittags ab. 

Der größte Teil des Goldes, so ergibt sich aus Unterlagen, ist offenbar von Gysis Mandant rund um den Mauerfall in die Schweiz und nach Kanada transferiert worden. Die letzte Lieferung hat es danach am 14. März 1994 gegeben.

1 Kommentar:

  1. GREGOR GYSI
    Wilde Spekulationen und üble Nachrede

    Zu den wilden medialen Spekulationen und Vermutungen einzelner Politiker konkurrierender Parteien über einen Mandanten von Gregor Gysi erklärt der Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Hendrik Thalheim:

    „Herr Kubicki ist unverschämt und frei von jeder Kenntnis. Als Anwalt sollte er den Tatbestand der üblen Nachrede kennen, was ihm aber gleichgültig zu sein scheint. Selbstverständlich nutzt er schamlos aus, dass Gregor Gysi an seine anwaltliche Schweigepflicht gebunden ist. Soviel kann im Einverständnis mit dem Mandanten von Herrn Gysi dennoch mitgeteilt werden: Sein Mandant hat die DDR bereits 1956 (!) verlassen und wurde ein erfolgreicher Unternehmer in der Bundesrepublik. Dort - und nicht in der DDR - hat er sein Vermögen gemacht, indem er sein Unternehmen über 30 Jahre aufbaute und erfolgreich mit zuletzt 600 Mitarbeitern führte. 1986 veräußerte er sein Unternehmen aus familiären Gründen an eine bundesdeutsche Investorengruppe. Mit der SED - so versichert er - hatte er weder vor 1956 noch nach 1956 irgendetwas zu tun, geschweige denn mit deren Vermögen. Die SPD allerdings durfte sich über die jahrzehntelange Mitgliedschaft des Mandanten und seine reichen Spenden freuen. Nachdem er den Verkaufserlös ordnungsgemäß versteuerte, hat er sein Vermögen in Form von Gold zu einer Schweizer Bank gebracht, wo es nun verschwunden ist.

    Herr Gysi kannte seinen Mandanten bis zu dessen Kontaktaufnahme nicht. Dieser wandte sich an ihn und zwar, weil kein Anwalt in der Schweiz etwas unternehmen wollte und schon gar nicht für jemanden, der kein Geld zur Verfügung stellen konnte und kann. Es ist zu vermuten, dass Herr Kubicki ihn aus diesem Grund auch als Mandanten abgelehnt hätte. Entgegen der Annahme von Herrn Kubicki wurde Rechtsanwalt Gysi direkt und mit seinem Namen in der Schweiz gegenüber der Bank und den Behörden aktiv. Auf die Bitte seines Mandanten hin hat sich Gregor Gysi auch an verschiedene von seinem Mandanten benannte Personen mit der Bitte um Vermittlung gewandt, damit wenigstens ein Vergleich erzielt werden kann. Bisher ist dies nicht gelungen. Solche Personen anzuschreiben, wenn es um SED-Vermögen ginge - absurder und dümmer kann eine Idee nicht sein. Sein Mandant bekommt inzwischen eine monatliche Bruttorente von 1350 Euro, wovon ihm monatlich 150 Euro zum Leben verbleiben.

    Deshalb sind die Gebührenvorstellungen des Herrn Kubicki bei seinen Mandanten vielleicht vorstellbar, in dem vorliegenden Fall aber abenteuerlicher Unsinn. Der Mandant von Herrn Gysi ist bis auf seine Rente mittellos! Wenn Herr Kubicki jemals monatlich auch so wenig Geld zur Verfügung haben sollte, wenn er zudem noch von einer Schweizer Bank bös hereingelegt werden sollte, kann er sich auch an Herrn Gysi wenden, denn er würde kaum einen anderen Anwalt finden.“
    http://www.linksfraktion.de/pressemitteilungen/wilde-spekulationen-ueble-nachrede/

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