Berlin (fhb) - In über 100 000 Fällen
beugten sich 2012 von Krankenkassen beauftragte Gutachter über Krankschreibungen oder Anträge auf
medizinische Rehabilitation. Dabei reicht es ihnen in der Regel, sich
Papiere durchzulesen oder - wie man anhand vieler Beispiele belegen kann
- sich mit den Deckblättern der Unterlagen zu begnügen.
Spätestens seit
dem Fall des in die geschlossene Psychiatrie verfrachteten Gustl
Mollath wissen wir, dass Gutachter die von ihnen zu beurteilenden
Menschen oft nie gesehen haben.Wer da zu lange an einer Krankheit
kuriert, wird schon mal nach Aktenansicht telefonisch aufgefordert, sich
zusammenzureißen. Von abgelehnten Vorsorgekuren oder Reha-Maßnahmen
ganz zu schweigen. Das ist wohl eine der leichtesten Übungen der
Krankenkassen und mit dem Druck auf die Kosten ganz und gar nicht zu
erklären. Bei den jetzigen Überschüssen der meisten großen Kassen
müssten sie sich ja momentan großzügig zeigen. Tun sie aber nicht.
Es
gehört zum Allgemeinwissen, dass viele Kassenleistungen erst nach dem
Widerspruch des Patienten gewährt werden. Und wer dazu nicht in der Lage
ist, dem muss man nichts bezahlen - so ist die krude Logik, und zwar
schon lange. Man muss nicht die große Gesundheitspolitik bemühen, um diesen Mangel zu beheben. Es reichte, wenn die Kassen ihre Gutachter anweisen, gut auf die Patienten zu achten.
Quelle: neues deutschland
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