Berlin (fhb) -
Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt dem
neu gewählten Bundestag nachdrücklich, einen Untersuchungsausschuss zu
den NSA-Aktivitäten einzusetzen, um aufzuklären, ob deutsche Behörden
hinreichenden Schutz des Telefon- und Internetverkehr in und aus
Deutschland sicherstellen. Dies sollte bereits in einem
Koalitionsvertrag verankert werden.
Dazu erklärt die Direktorin
des Instituts, Beate Rudolf: "In den vergangenen Monaten haben Berichte
über das millionenfache Abgreifen von Internetkommunikation und das
Abhören von Telefonaten durch die Nationale Sicherheitsagentur der USA
(NSA) und das britische Government Communications Headquarter (GCHQ)
deutlich gemacht, dass das Kommunikationsgeheimnis und der Schutz der
Privatsphäre Menschenrechte, die für eine demokratische Gesellschaft
grundlegend sind missachtet wurden. Die von den USA und dem Vereinigten
Königreich bislang vorgebrachte Begründung, diese Maßnahmen dienten der
Terrorismusbekämpfung, vermag nicht zu überzeugen. Das zeigt sich nicht
zuletzt darin, dass unbestritten Regierungen bis hin zur deutschen
Bundeskanzlerin, internationale Organisationen und diplomatische
Missionen Ziele von Abhörmaßnahmen waren. Der Umfang der Ausspähaktionen
und die Reichweite der Zusammenarbeit der deutschen Behörden mit der NSA und dem GCHQ bedürfen dringend der Aufklärung.
Denn
Regierung und Parlament sind menschenrechtlich verpflichtet, den Schutz
des Kommunikationsgeheimnisses und der Privatsphäre für alle Menschen
in Deutschland zu sichern. Telefonate per Festnetz, Handy
oder Skype ebenso wie E-Mails und anderer Datenaustausch sind
geschützt. Artikel 10 Grundgesetz, Artikel 8 der Europäischen
Menschenrechtskonvention und Artikel 17 des UN-Paktes über bürgerliche
und politische Rechte, der auch für die USA gilt, erlauben lediglich
unter sehr engen Voraussetzungen Zugriffe auf Kommunikation und Daten.
Das verdachtslose Abgreifen und Speichern kann daher nicht pauschal mit
Terrorismusabwehr oder Strafverfolgung gerechtfertigt werden. Vielmehr
müssen die Eingriffsvoraussetzungen klar und verhältnismäßig sein und
ein hinreichender Datenschutz bestehen, einschließlich wirksamer
parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle.
Es ist daher die
Pflicht des Deutschen Bundestags zu klären, unter welchen
Voraussetzungen und Bedingungen fremde Nachrichtendienste, mit denen
Deutschland kooperiert, auf Kommunikation von Menschen in Deutschland
zugreifen und ob deutsche Behörden hiergegen wirksame Maßnahmen
ergriffen haben. Ein Untersuchungsausschuss mit seinen speziellen
Befugnissen bietet die Chance umfassender Aufklärung und der Entwicklung
von Handlungsempfehlungen, die sich an den Menschenrechten auf
Privatsphäre und Datenschutz orientieren. Dabei würde die
Glaubwürdigkeit eines solchen Ausschusses gegenüber internationalen
Partnern deutlich gewinnen, wenn auch untersucht würde, inwiefern
deutsche Dienste diese Menschenrechte in Drittstaaten respektieren.
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